Kassenmedizin

Die Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) übernehmen die Kosten für medizinische Leistungen, die „ausreichend, zweckmäßig, wirtschaftlich und das Maß des Notwendigen nicht überschreitend“ sind – wie gesagt. Darunter stellt sich nun jeder Beteiligte etwas anderes vor!
Die medizinische Notwendigkeit stellte bislang der behandelnde Arzt im gemeinsamen Gespräch mit dem Patienten fest. Heute mischt sich in diesen Vorgang die GKV massiv ein und bestimmt, welche Untersuchungen oder Maßnahmen sinnvoll oder unsinnig sind.
Beispiele:

  • Die Knochendichte-Messung im Rahmen der Osteoporosediagnostik wird erst dann zu einer erstattungsfähigen Leistung der GKV, wenn bereits eine Fraktur eines Wirbelkörpers vorliegt.
  • Die Bestimmung des PSA-Werts (Prostataspezifisches Antigen), der im Rahmen der Krebsvorsorgeuntersuchung beim Mann empfohlen wird, ist keine Leistung der GKV.
Was bedeutet dieses massive Eingreifen in die ärztliche Arbeit durch die GKV nun für Sie?

In der Prävention (Vorsorgemedizin) erstatten die GKV lediglich auf ein Minimum reduzierte, exakt definierte Untersuchungen:

  • Die Gesundheitsuntersuchung beim Erwachsenen ab dem 35. Lebensjahr wird nur alle zwei Jahre erstattet. Sie beinhaltet eine körperliche Untersuchung (ohne Geräte) einschließlich einer Blutdruck-Messung und die Bestimmung des Cholesterin- und Glucosewertes aus dem venös abgenommenen Blut. Eine Ultraschalluntersuchung, ein EKG, ein Belastungs-EKG, ein Lungenfunktionstest und weitere Laborparameter sind nicht vorgesehen, wären aber empfehlenswert, um die umfassende Vorsorge zu erbringen, die ich mir als Ihre Ärztin für Sie wünsche.
  • Die Krankenkassen übernehmen jetzt zwar die Kosten für ein Hautkrebs-Screening alle 2 Jahre, jedoch erst ab dem 35. Lebensjahr, obwohl die Häufigkeit der Hautkrebserkrankungen zunimmt.
Fazit: Es wird von den GKV nur eine Minimalversorgung erbracht, die von den Kassen selbst definiert wird und vom Arzt an den Patienten zu vermitteln ist. Dabei suggerieren die Kassen jedoch, dass die Patientenversorgung optimal und jede ärztliche und medizinische Leistung möglich ist.
Für die Wirtschaftlichkeit der Verordnungen (Rezepte für Medikamente, Heil- und Hilfsmittel) haftet der einzelne Arzt mit seinem Honorar. Das System hat ihm nämlich ein persönliches „Ausgaben-Budget“ zugeteilt, mit dem er wohl oder übel wirtschaften muss. Die Überschreitung dieser festgelegten Grenzen führt zu einer Regressforderung: Dem Arzt wird oft erst Jahre später die strittige Summe von seinem Honorar abgezogen. Zum Beispiel wurden Ende 2007 in Einzelfällen und aufgrund falscher Berechnungen unberechtigterweise „Arzneimittel-Regresse“ in Höhe von 250.000 Euro und mehr ausgesprochen, kurz vor Weihnachten!

Nur 15% der Ausgaben im Gesundheitswesen der Bundesrepublik Deutschland gehen tatsächlich in die ambulante ärztliche Versorgung, 30% jedoch in die Verwaltung der GKV. Noch Fragen?

Trotz dieser angespannten Gesamtsituation werde ich stets versuchen, meine Vorstellung von umfassender Medizin in die Tat umzusetzen, auch wenn dies immer schwieriger wird. Dafür dient auch unser Recall-System, in dem Sie nicht nur an fällige Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen, sondern auch an fällige notwendige Untersuchungen im Rahmen einer chronischen Erkrankung (DMP) erinnert werden.