Praxis-Evaluation der Akademischen Lehrpraxis Dr. Strobl

Am 07.09.2010 teilte uns die Ludwig-Maximilians-Universität München, Medizinische Poliklinik, Campus Innenstadt, Lehrbereich Allgemeinmedizin, folgende anonyme Evaluation unseres Unterrichts am Patienten „Ambulante Medizin in Allgemeinpraxen“ durch Studierende der LMU mit:

"Praxis Dr. Strobl, 85716 Unterschleißheim, sehr gute Lehrpraxis, gutes Patientenmanagement, starkes Interesse an studentischen Belangen, sehr freundlich, gutes und ausführliches Teaching."

Hausarztmodelle

Die Akademische Lehrpraxis Dr. med. Christina Strobl ist Standortpraxis im Rahmen der „Hausarztbasierten Integrierten Versorgung nach §140a SGB V“, d.h., dass die stringenten Vorgaben des Bayerischen Hausärzteverbandes, der Krankenkassen und des Gesetzgebers erfüllt werden müssen. Diese Vorgaben führen zu Strukturänderungen innerhalb der Praxisabläufe, da bestimmte Kernprozesse und Zeitfenster den eingeschriebenen Patienten gegenüber eingehalten und garantiert werden müssen.

Die Teilnehmer an der Hausarztbasierten Integrierten Versorgung, gemeinhin als Hausarztvertrag bezeichnet, verpflichten sich ihrem Hausarzt gegenüber schriftlich, in jedem Fall zuerst den Hausarzt zu konsultieren und sich von diesem ggf. an einen Spezialisten überweisen zu lassen. Eine rückwirkende und nachträgliche Überweisung durch den Hausarzt ist nur in Ausnahmefällen vorgesehen. Dem Versicherten entstehen keinerlei Kosten oder Nachteile, er bindet sich lediglich ein Jahr lang an seinen Hausarzt. Die Vorteile dieser Vertragsbindung sind von Kasse zu Kasse verschieden. Derzeit erhebt nur die AOK die Praxisgebühr einmal pro Jahr und bietet gleichzeitig eine jährliche Vorsorgeuntersuchung inklusive eines Hautkrebs-Screenings an; die anderen Kassen verblieben vorerst bei der viermaligen Zahlung der Praxisgebühr.

Der Hausarzt garantiert dafür kurzfristige Termine, kurze Wartezeiten und weitergehende Untersuchungen in der Hausarztpraxis, die eine Überweisung zum Spezialisten in vielen Fällen nicht mehr notwendig machen. Der Patient bekommt seine Untersuchung zeit- und ortsnah, pünktlich und in zertifizierter Form. Mit der Teilnahme am Hausarztvertrag, der inzwischen per Gesetz von jeder Krankenkasse angeboten werden muss, unterstützen die Patienten ihren Hausarzt, der vor Ort und rund um die Uhr (als Kassenärztlicher Notdienst) erreichbar ist. Sie sichern dadurch die „wohnortnahe hausärztliche Versorgung“: die Hausärzte bleiben vor Ort, der Tendenz der Abwanderung von Allgemeinmedizinern in sog. Medizinische Versorgungszentren wird Einhalt geboten. Auch künftig soll der Hausarzt, der seine Patienten und deren Lebenssituation seit Jahren kennt, immer noch in unmittelbarer Nähe zum Patienten praktizieren und diese nicht an ein anonymes Medizinisches Versorgungszentrum, das meist einem Krankenhaus angegliedert wurde, verwiesen werden. Man soll auch fürderhin seinen Hausarzt des Vertrauens persönlich aussuchen und kennen.

Die Hausärzte erhalten für die Betreuung von Hausarztvertrag-Patienten eine höhere Entgeltung. Nur damit ist der Betrieb einer Hausarztpraxis weiterhin wirtschaftlich möglich. Denn die normalen Pauschalen der gesetzlichen Krankenkassen decken inzwischen nicht einmal mehr die Unkosten einer Praxis.

Da wir für Hausarztvertrag-Patienten jeden Tag freie Termine und Möglichkeiten für weiterführende Untersuchungen vorhalten müssen, ist eine hausärztliche Betreuung für Patienten, die nicht an einem Hausarzt-Modell teilnehmen, nicht vorrangig möglich. Wir haben Verständnis dafür, dass Sie uns zunächst „beschnuppern“ möchten. Aber nach einer gewissen Zeitspanne setzen wir voraus, dass Sie einen Hausarztvertrag mit unserer Praxis abschließen.